04.01.2016 · Erledigtes Verfahren · ZwWoStG HA § 2 Abs 5c · II R 13/14
Zweitwohnungsteuer, Ehegatten, Nichterhebung, Nebenwohnung, Hamburg, Berufliche Veranlassung
Letzte Änderung: 4. Januar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2014, 10:30 Uhr
Zweitwohnungsteuer: Ausnahmeregelung für Verheiratete
Sind die Voraussetzungen für die Nichterhebung der Hamburger Zweitwohnungsteuer nach § 2 Abs. 5c HmbZWStG erfüllt, wenn der verheiratete Kläger mit seiner Ehefrau, von der er nicht dauernd getrennt ist, in der gemeinsamen Wohnung in Köln lebt und die Nebenwohnung in Hamburg nur aus beruflichen Gründen unterhält?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 13/14
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 6.2.2014 2 K 22/13
Normen: ZwWoStG HA § 2 Abs 5c, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6
Erledigt durch: Urteil vom 30.09.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger