23.03.2015 · Erledigtes Verfahren · AO § 173 Abs 1 Nr 2 · XI R 41/13
Kindergeld, Grobes Verschulden, Nachträgliches Bekanntwerden, Neue Tatsache, Nachweis
Letzte Änderung: 23. März 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2014, 13:01 Uhr
1. Kann ein grobes Verschulden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch darin bestehen, dass gegen einen ablehnenden Bescheid verspätet Einspruch eingelegt wird?
2. Ist es zum Nachweis der Existenz von an den Stpfl. gerichteten Schreiben geeignet, deren Erstellung und Versand in einer Computerfachanwendung, mithin elektronisch zu dokumentieren, oder ist es grundsätzlich erforderlich, diese Schreiben zusätzlich in Papierform zu dokumentieren?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 41/13
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 6.3.2013 2 K 2274/10
Normen: AO § 173 Abs 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 26.11.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung