20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · AO § 163 · X R 11/14
Abweichende Steuerfestsetzung, Billigkeitsmaßnahme, Grundstückshandel, Verwirkung, Antrag
Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2014, 13:01 Uhr
Ist das FA verpflichtet, aus Billigkeitsgründen gem. BMF-Schreiben vom 19.02.2003 (BStBl I 2003, 171) von der Erfassung eines Gewinns aus einem gewerblichen Grundstückshandel abzusehen, wenn der Antrag erst 15 Jahre nach dem betreffenden Veranlagungszeitraum (1995) und 7 Jahre nach Abschluss eines den Grundstückshandel bejahenden und auf die Billigkeitsmaßnahme verweisenden FG-Urteils gestellt wird? Kann eine nicht antragsbedürftige Billigkeitsmaßnahme zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden oder tritt Verwirkung des Anspruchs durch Zeitablauf ein?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 11/14
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 8.5.2013 3 K 3461/11 AO
Normen: AO § 163
Erledigt durch: Urteil vom 21.07.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung