21.05.2015 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3 Abs 8 · V R 5/14
Steuerpflicht, Ausland, Inland, Drittland, Gestaltungsmissbrauch
Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 24. April 2014, 13:01 Uhr
Stellt die Belieferung im Inland ansässiger Kunden mit Waren mit einem Warenwert bis zu 22 Euro aus einem in der Schweiz gelegenen Auslieferungslager, in das die Waren zuvor aus dem Inland verbracht wurden, einen Gestaltungsmissbrauch dar, wenn u.a. Warensendungen mit einem höheren Wert aus dem Inland versandt werden und keine tragfähige außersteuerliche Begründung für die Gestaltung vorliegt und besteht deshalb eine Steuerpflicht im Inland nach § 3 Abs. 8 UStG?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 5/14
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 14.1.2014 15 K 2663/10 U
Normen: UStG § 3 Abs 8, AO § 42, BGB § 305c
Erledigt durch: Urteil vom 29.01.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger