23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · UStG § 1 Abs 1 · V R 55/13
Steuerbare Leistung, Geldspielautomat, Unentgeltliche Zuwendung, Unentgeltlichkeit
Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2014, 09:27 Uhr
Führt die Einlösung von Werbegutscheinen in Form von Freimünzungen (kostenloser Coupon für ein Spielgerät) zu umsatzsteuerbaren Erlösen des Geldspielgerätebetreibers oder erbringt dieser lediglich unentgeltliche sonstige Leistungen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 55/13
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 29.10.2013 2 K 755/11 EFG 2014, 226
Normen: UStG § 1 Abs 1, UStG § 3 Abs 9, UStG § 10 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 19.11.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger