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  • 21.10.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 146 Abs 2b · I R 1/14

    Verzögerungsgeld, Ermessen, Änderung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2014, 09:27 Uhr

    Ist im Falle einer Änderung der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes lediglich der den bei dessen erstmaligen Festsetzung verwirklichte oder aber der auf den im Zeitpunkt der jüngsten Verwaltungsentscheidung verwirklichte Sachverhalt Gegenstand des behördlichen Ermessens?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 1/14

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 11.9.2013 3 K 1236/10

    Normen: AO § 146 Abs 2b, AO § 5

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung