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  • 23.03.2016 · Erledigtes Verfahren · FGO § 40 Abs 1 · I R 85/13

    Leistungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Haftung, Mitteilung

    Letzte Änderung: 23. März 2016, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2014, 09:27 Uhr

    Zulässigkeit einer allgemeinen Leistungsklage/Rechtsschutzbedürfnis: Kann die Klägerin im Finanzrechtsweg (allgemeine Leistungsklage) die Verpflichtung des Finanzamtes auf Erteilung einer Mitteilung an eine Gemeinde erstreiten, die darüber Auskunft geben soll, dass die Voraussetzungen einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft im Streitzeitraum nicht vorgelegen haben, um so einem möglichen Haftungsrisiko nach § 73 AO vorzubeugen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 85/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 18.10.2013 12 K 1831/11 AO

    Normen: FGO § 40 Abs 1, AO § 73, GewStG § 2 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 25.11.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger