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  • 20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 · IX R 56/13

    Darlehen, Einnahme, Vermietung und Verpachtung

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr

    Ist ein von einem privaten Dritten gewährtes Mietzuschussdarlehen als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung anzusehen? Zur Frage, wie im Rahmen der Überschusseinkunftsarten die Gewährung eines Darlehens zu behandeln ist, das erst dann zurückzuzahlen ist, wenn qualifizierte Vermietungsüberschüsse erzielt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 56/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 15.10.2013 3 K 3169/03

    Normen: EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 5 Abs 2a

    Erledigt durch: Urteil vom 12.07.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger