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  • 23.03.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 S 1 · VIII R 70/13

    Kapitalforderung, Anleihe, Veräußerungsverlust

    Letzte Änderung: 23. März 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr

    Unterliegen Einkünfte aus Nachranganleihen im Streitjahr 2008 nicht der Einkommensteuer,
    - weil bei diesen Kapitalforderungen im Falle der Insolvenz des Emittenten zuvor alle nicht-nachrangigen und bestimmte nachrangige Verbindlichkeiten vollumfänglich bedient werden und damit die Sicherheit einer Kapitalrückzahlung i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG a.F. nicht gewährleistet ist?
    - wenn nach den Emissionsbedingungen Zinszahlungen im Ergebnis davon abhängig sind, dass die Eigenkapitalausstattung des Emittenten im Zinszahlungszeitpunkt eine Ausschüttung ermöglicht bzw. eine Dividende gezahlt wird und damit die Zahlung eines Entgelts i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG a.F. unsicher ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 70/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 31.8.2012 3 K 4554/11 E

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7 S 1, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 4

    Erledigt durch: Urteil vom 27.10.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger