16.03.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 · VI R 6/02
Arbeitslohn, Pensionszusage, Ablösung, Zufluss
Letzte Änderung: 16. März 2007, 12:14 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Führt die Ablösung einer Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer mit der Maßgabe, dass dieser das Recht hat, die Zahlung des Ablösebetrags an sich selbst oder an eine GmbH gegen Übernahme der Pensionsverpflichtung (Schuldübernahme i.S. des § 415 BGB) zu verlangen, durch die Ausübung des Wahlrechts zu Gunsten der von ihm mit Mehrheitsbeteiligung neu gegründeten GmbH nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn oder ist bereits mit dem Wahlrecht die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Ablösebetrag auf den Pensionsberechtigten übergegangen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 6/02
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 25.9.2001 2 K 2605/00 EFG 2002, 275
Normen: EStG § 19 Abs 1, EStG § 11 Abs 1, BGB § 415
Erledigt durch: Urteil vom 12.04.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung