19.06.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 85/13
Außergewöhnliche Belastung, Heimunterbringung, Internat, Kind, Haushaltsersparnis
Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr
Sind die Kosten einer medizinisch erforderlichen auswärtigen Unterbringung eines Kindes in einem Heim mit teilweisem Internatscharakter als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig und sind diese um eine Haushaltsersparnis zu kürzen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 85/13
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 12.2.2013 12 K 84/12
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 15.01.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger