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  • 19.06.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 85/13

    Außergewöhnliche Belastung, Heimunterbringung, Internat, Kind, Haushaltsersparnis

    Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr

    Sind die Kosten einer medizinisch erforderlichen auswärtigen Unterbringung eines Kindes in einem Heim mit teilweisem Internatscharakter als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig und sind diese um eine Haushaltsersparnis zu kürzen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 85/13

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 12.2.2013 12 K 84/12

    Normen: EStG § 33

    Erledigt durch: Urteil vom 15.01.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger