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  • 21.08.2015 · Erledigtes Verfahren · AO § 173 Abs 1 Nr 1 · VI R 84/13

    Neue Tatsache, Andere Person, Zurechnung, Amtsträger, Ermittlungspflicht, Beweislast

    Letzte Änderung: 21. August 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr

    Ist eine Änderung wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO ausgeschlossen, wenn sich der zuständige Sachbearbeiter nicht mehr erinnern kann, ob er Tatsachen, die sich aus den Steuerakten eines anderen Steuerpflichtigen ergeben, die aber gleichwohl für die Besteuerung des von dem Änderungsbescheid betroffenen Steuerpflichtigen von Bedeutung sind, bei der Bearbeitung des streitgegenständlichen Veranlagungsvorgangs noch wusste?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 84/13

    Vorinstanz: Finanzgericht des Saarlandes 13.3.2013 2 K 1503/08

    Normen: AO § 173 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 18.06.2015.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger