21.05.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 75/13
Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Behörde, Leasing, Rabatt, Neue Tatsache, Treu und Glauben
Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr
Unter welchen Voraussetzungen ist die Weitergabe von "Behördenrabatten" Arbeitslohn (hier: Der Arbeitgeber schließt die Leasingverträge über PKWs im eigenen Namen zu Sonderkonditionen im Rahmen des sogenannten "Behördenleasings" ab, stellt die PKWs dem Arbeitnehmer uneingeschränkt zur privaten und dienstlichen Verwendung zur Verfügung und der Arbeitnehmer leistet die Leasingraten direkt an den Leasinggeber.)?
Ist das Vorliegen von Sonderkonditionen im Leasingvertrag eine neue Tatsache i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 75/13
Vorinstanz: Finanzgericht München 22.4.2013 7 K 2640/11
Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 8, AO § 173 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 18.12.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger