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  • 21.01.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 44/13

    Schwestergesellschaft, Grundstück, Stille Reserven, Schuldübernahme, Realteilung, Rücklage, Behaltefrist

    Letzte Änderung: 21. Januar 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr

    Sind bei Übertragung eines Grundstücks aus dem Gesamthandsvermögen einer KG (Klägerin) in das Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaft stille Reserven aufzudecken, wenn die übernommenen Schulden den Buchwert des Grundstücks übersteigen? Können die Grundsätze der Realteilung auf die Übertragung angewendet werden? Kann -hilfsweise- eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet werden, obwohl das Grundstück weniger als sechs Jahre zuvor aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen der Klägerin übertragen worden war?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 44/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 21.8.2013 4 K 1882/08

    Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3 S 2, EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 2, EStG § 6 Abs 5 S 1, EStG § 6b Abs 4 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 04.09.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger