21.01.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 44/13
Schwestergesellschaft, Grundstück, Stille Reserven, Schuldübernahme, Realteilung, Rücklage, Behaltefrist
Letzte Änderung: 21. Januar 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr
Sind bei Übertragung eines Grundstücks aus dem Gesamthandsvermögen einer KG (Klägerin) in das Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaft stille Reserven aufzudecken, wenn die übernommenen Schulden den Buchwert des Grundstücks übersteigen? Können die Grundsätze der Realteilung auf die Übertragung angewendet werden? Kann -hilfsweise- eine Rücklage nach § 6b EStG gebildet werden, obwohl das Grundstück weniger als sechs Jahre zuvor aus dem Sonderbetriebsverm ögen eines Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen der Klägerin übertragen worden war?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 44/13
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 21.8.2013 4 K 1882/08
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3 S 2, EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 2, EStG § 6 Abs 5 S 1, EStG § 6b Abs 4 S 1 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 04.09.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger