23.01.2017 · Erledigtes Verfahren · EStG § 26b · III R 62/13
Splitting, Alleinerziehende, Ehe und Familie, Außergewöhnliche Belastung, Zumutbare Belastung, Leistungsfähigkeit
Letzte Änderung: 23. Januar 2017, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr
1. Ist die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif gemäß § 25 EStG anstelle einer Besteuerung nach dem Splittingtarif gemäß §§ 26, 26b EStG als Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz (der Ehe und) der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG anzusehen?
2. Ist die Kürzung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 Abs. 1 EStG um die sog. zumutbaren Belastungen gemäß § 33 Abs. 3 EStG als Verstoß gegen das aus Art. 3 GG abzuleitende Leistungsfähigkeitsprinzip anzusehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 62/13
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 6.5.2013 7 K 114/10
Normen: EStG § 26b, GG Art 6 Abs 1, EStG § 33, GG Art 3
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 29.09.2016.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger