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  • 21.05.2015 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 7 S 1 · II R 1/14

    Schenkungsteuer, Gesellschaft, Verfügungsmacht, Treuhänder, Nennwert

    Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr

    Steuerbarkeit der Geschäftsanteilsübertragung auf einen Pooltreuhänder nach § 7 Abs. 7 ErbStG ohne Übergang von Vermögenssubstanz:Hat der Pooltreuhänder den vom ausgeschiedenen Gesellschafter erworbenen Geschäftsanteil nur treuhänderisch auf Zeit bis zur Aufnahme neuer Gesellschafter erworben?
    Liegt mangels Realisierbarkeit eines über den Nennwert des Geschäftsanteils hinausgehenden Werts keine für die Schenkungsteuerbarkeit nach § 7 Abs. 7 Satz 1 ErbStG nötige Vermögensverschiebung auf die Gesellschafter oder ihre Gesellschafter vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 1/14

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.11.2013 4 K 788/13 Erb

    Normen: ErbStG § 7 Abs 7 S 1, ErbStG § 20

    Erledigt durch: Urteil vom 04.03.2015, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung