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  • 21.09.2015 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1 · II R 52/13

    Schenkungsteuer, Schenker, Entstehung, Zeitpunkt, Freigebige Zuwendung

    Letzte Änderung: 21. September 2015, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr

    Zeitpunkt der Schenkung - wer ist Schenker:Liegt eine freigebige Zuwendung vor, wenn ein formunwirksamer Schenkungsvertrag durch Abgabe eines Überweisungsträgers an die Bank und Gutschrift auf dem Konto des Beschenkten i.S. § 518 Abs. 2 BGB geheilt wird, die Gutschrift auf dem Konto des Beschenkten aber erst nach dem Tode des Schenkers eintritt und der Gesamtrechtsnachfolger die Schenkung zu keinem Zeitpunkt widerruft?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 52/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 25.4.2013 3 K 2972/12 Erb

    Normen: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2, BGB § 518 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 23.06.2015, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger