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  • 21.05.2015 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 7 S 1 · II R 51/13

    Schenkungsteuer, Gesellschaft, Verfügungsmacht, Treuhänder, Nennwert

    Letzte Änderung: 21. Mai 2015, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr

    Steuerbarkeit der Geschäftsanteilsübertragung auf einen Pooltreuhänder nach § 7 Abs. 7 ErbStG ohne Übergang von Vermögenssubstanz:Hat der Pooltreuhänder den vom ausgeschiedenen Gesellschafter erworbenen Geschäftsanteil nur treuhänderisch auf Zeit bis zur Aufnahme neuer Gesellschafter erworben?
    Ist es somit nicht zu einem Übergang von Vermögenssubstanz gekommen, was zur Folge hat, dass der Geschäftsanteil mit dem Nennwert anzusetzen ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 51/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 13.11.2013 4 K 834/13 Erb EFG 2014, 220

    Normen: ErbStG § 7 Abs 7 S 1, ErbStG § 20

    Erledigt durch: Urteil vom 04.03.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung