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  • 21.10.2014 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · I R 81/13

    Erweiterte Kürzung, Gewerbeertrag, Ausschließlichkeit, Grundstücksverwaltung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr

    Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksverwaltung: Ist das Tatbestandsmerkmal der "Ausschließlichkeit" in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sowohl qualitativ, quantitativ als auch zeitlich auszulegen? Muss die ausschließlich grundstücksverwaltende Tätigkeit ganzjährig ausgeübt werden? Ist eine zweimonatige "Unterbrechung" dieser Tätigkeit (zwischen Verkauf des bisherigen Grundbesitzes und Erwerb neuen Grundbesitzes), in der ausschließlich eigenes Kapitalvermögen verwaltet wird, schädlich?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 81/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 1.10.2013 1 K 2605/10 EFG 2014, 153

    Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger