21.10.2014 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · I R 81/13
Erweiterte Kürzung, Gewerbeertrag, Ausschließlichkeit, Grundstücksverwaltung
Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundstücksverwaltung: Ist das Tatbestandsmerkmal der "Ausschließlichkeit" in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sowohl qualitativ, quantitativ als auch zeitlich auszulegen? Muss die ausschließlich grundstücksverwaltende Tätigkeit ganzjährig ausgeübt werden? Ist eine zweimonatige "Unterbrechung" dieser Tätigkeit (zwischen Verkauf des bisherigen Grundbesitzes und Erwerb neuen Grundbesitzes), in der ausschließlich eigenes Kapitalvermögen verwaltet wird, schädlich?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 81/13
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 1.10.2013 1 K 2605/10 EFG 2014, 153
Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger