21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 1 Abs 1a · V R 57/06
Vorsteuerabzug, Geschäftsveräußerung im Ganzen, steuerbare Leistung
Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
1. Liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1a UStG 1999 vor, wenn die Verpachtungstätigkeit des Grundstücksveräußerers ohne nennenswerte zeitliche Unterbrechung fortgesetzt wird und das veräußerte und das nunmehr betriebene Unternehmen identisch sind?
2. Ist es unbeachtlich, dass der Pachtvertrag zeitlich nach dem Grundstückskaufvertrag geschlossen wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 57/06
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Brandenburg 19.9.2006 1 K 1998/02 EFG 2007,66
Normen: UStG 1999 § 1 Abs 1a, UStG 1999 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 8, UStG 1999 § 4 Nr 9 Buchst a
Erledigt durch: Urteil vom 11.10.2007, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger