23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · X R 39/13
Vorsteuer, Nicht abziehbare Betriebsausgabe, Betriebseinnahme, Privat, Gewinnermittlung
Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr
Sind Vorsteuererstattungen im Zusammenhang mit nicht als Betriebsausgaben anerkannten Zahlungen an den Sohn (dem Fremdvergleich nicht standhaltendes Vertragsverhältnis) weiterhin als betrieblich veranlasste Einnahmen zu erfassen oder dürfen diese in der Privatsphäre liegenden Vorgänge ("unechte Vorsteuern") die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nicht beeinflussen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 39/13
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 19.7.2013 7 K 1666/10
Normen: EStG § 4 Abs 3, EStG § 2 Abs 1, EStG § 11, UStG § 15
Erledigt durch: Urteil vom 12.11.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger