21.10.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 3 S 5 · VIII R 56/13
Ansparabschreibung, Schuldzinsen, Nicht abziehbare Aufwendungen, Betrieb, Höchstbetrag, Berechnungsmethode, Personengesellschaft, Sitz
Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr
Unterhält (vor dem Hintergrund der Berechnung des Höchstbetrags gemäß § 7g Abs. 3 Satz 5 i.V.m. § 7g Abs. 6 EStG sowie der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a EStG) eine in der Rechtsform einer Partnergesellschaft betriebene Rechtsanwaltssozietät, die an mehreren Orten Rechtsanwaltskanzleien unterhält, an denen unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Beteiligungen der Partner bestehen, nur einen einheitlichen Betrieb oder kann sie an den Kanzleisitzen mehrere Betriebe unterhalten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 56/13
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 22.1.2013 5 K 4164/09
Normen: EStG § 7g Abs 3 S 5, EStG § 7g Abs 6, EStG § 4 Abs 4a
Erledigt durch: Urteil vom 13.07.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger