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  • 21.10.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 3 S 5 · VIII R 56/13

    Ansparabschreibung, Schuldzinsen, Nicht abziehbare Aufwendungen, Betrieb, Höchstbetrag, Berechnungsmethode, Personengesellschaft, Sitz

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr

    Unterhält (vor dem Hintergrund der Berechnung des Höchstbetrags gemäß § 7g Abs. 3 Satz 5 i.V.m. § 7g Abs. 6 EStG sowie der Berechnung der nicht abziehbaren Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a EStG) eine in der Rechtsform einer Partnergesellschaft betriebene Rechtsanwaltssozietät, die an mehreren Orten Rechtsanwaltskanzleien unterhält, an denen unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Beteiligungen der Partner bestehen, nur einen einheitlichen Betrieb oder kann sie an den Kanzleisitzen mehrere Betriebe unterhalten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 56/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 22.1.2013 5 K 4164/09

    Normen: EStG § 7g Abs 3 S 5, EStG § 7g Abs 6, EStG § 4 Abs 4a

    Erledigt durch: Urteil vom 13.07.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger