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  • 21.08.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 79/13

    Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Kostentragung, Eingliederung, Haushalt, Eltern, Lebensmittelpunkt

    Letzte Änderung: 21. August 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr

    Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von einem eigenen Hausstand eines Alleinstehenden in einer Einliegerwohnung im elterlichen Haus auszugehen, wenn dieser mit seinen Eltern zusammenlebt (Mehrgenerationenhaushalt)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 79/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 17.4.2013 6 K 134/11

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 10.04.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger