21.08.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 79/13
Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Kostentragung, Eingliederung, Haushalt, Eltern, Lebensmittelpunkt
Letzte Änderung: 21. August 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr
Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von einem eigenen Hausstand eines Alleinstehenden in einer Einliegerwohnung im elterlichen Haus auszugehen, wenn dieser mit seinen Eltern zusammenlebt (Mehrgenerationenhaushalt)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 79/13
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 17.4.2013 6 K 134/11
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 10.04.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger