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  • 18.12.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 76/13

    Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Kostentragung, Eingliederung, Haushalt, Eltern

    Letzte Änderung: 18. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr

    Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von einem eigenen Hausstand eines Alleinstehenden auszugehen, wenn dieser mit seinen --bereits älteren-- Eltern zusammenlebt (Mehrgenerationenhaushalt)?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 76/13

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 7.5.2013 13 K 2935/08

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 05.06.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger