03.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6c Abs 1 S 1 · IV R 41/13
Landwirtschaft, Grundstück, Veräußerung, Nachzahlung, Nutzungsrecht, Rücklage
Letzte Änderung: 3. August 2016, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr
Ist eine Entschädigung, die der Veräußerer eines Grundstücks nachträglich von dem Käufer erhält, weil ein bereits vor dem Verkauf vereinbartes Nutzungsrecht zur Errichtung eines Windparks auf dem Grundstück in Anspruch genommen wird, als nachträglicher Veräußerungserlös für das Grundstück anzusehen, oder handelt es sich um den Kaufpreis für ein eigenständiges Wirtschaftsgut "Nutzungsrecht"? Kann insoweit eine Rücklage nach § 6c EStG gebildet werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 41/13
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 30.10.2013 3 K 487/12
Normen: EStG § 6c Abs 1 S 1, EStG § 6b, EStG § 13, BGB § 94
Erledigt durch: Urteil vom 10.03.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger