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  • 18.12.2014 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1 · II R 44/13

    Schenkungsteuer, Freigebige Zuwendung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaft

    Letzte Änderung: 18. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr

    Freigebige Zuwendung oder verdeckte Gewinnausschüttung?
    Wie sind verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln, wenn Empfänger der zu beurteilenden Zuwendung eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist, die selber nicht an der Gesellschaft beteiligt ist? Erfüllt die Grundstücksübertragung von der Kapitalgesellschaft an eine dem Gesellschafter nahestehende Person den Tatbestand einer freigebigen Zuwendung?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 44/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 24.10.2013 3 K 103/13 Erb

    Normen: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 27.08.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung