18.12.2014 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1 · II R 44/13
Schenkungsteuer, Freigebige Zuwendung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Gesellschaft
Letzte Änderung: 18. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr
Freigebige Zuwendung oder verdeckte Gewinnausschüttung?
Wie sind verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln, wenn Empfänger der zu beurteilenden Zuwendung eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist, die selber nicht an der Gesellschaft beteiligt ist? Erfüllt die Grundstücksübertragung von der Kapitalgesellschaft an eine dem Gesellschafter nahestehende Person den Tatbestand einer freigebigen Zuwendung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 44/13
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 24.10.2013 3 K 103/13 Erb
Normen: ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 27.08.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung