24.08.2016 · Erledigtes Verfahren · AO § 173 Abs 1 Nr 1 · VIII R 58/13
Änderung, Pflichtverletzung, Amtsermittlungspflicht, Treu und Glauben, Auflösung, Ansparrücklage
Letzte Änderung: 24. August 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2013, 15:46 Uhr
Unterlassene Auflösung einer Ansparrücklage: Überwiegt die Pflichtverletzung des Steuerpflichtigen, eine richtige und vollständige sowie deutliche und klare Steuererklärung abzugeben, bei der im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gebotenen Abwägung einen möglichen Ermittlungsfehler des FA? Hat das FA bereits aus dem Fortbestand einer Rücklage in der Gewinnermittlung weitere Schlüsse zu ziehen und zusätzliche Ermittlungen anzustellen, um keine Verletzung seiner Amtsermittlungspflicht zu begehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 58/13
Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 16.5.2013 5 K 3173/10
Normen: AO § 173 Abs 1 Nr 1, EStG 2002 § 7g Abs 4 S 2, EStG § 4 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 22.03.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung