23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · UStG 2005 § 13b Abs 1 Nr 5 · V R 41/13
Leistungsempfänger, Steuerschuldner, Unternehmer, Ansässigkeit, Strom, Windkraftanlage
Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2013, 15:46 Uhr
1. Verfügt eine KG mit Satzungssitz in Deutschland und Gesellschaften dänischen Rechts als alleinigen Gesellschaftern über eine inländische Zweigniederlassung und ist die KG als im Ausland ansässiger Unternehmer gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 4 UStG 2005 a.F. anzusehen, wenn sie mittels Windrädern Strom an Gemeindewerke liefert?
2. Ist bei einer ortsfesten Betriebsvorrichtung, die ohne Zutun von Personal Umsätze erbringt, für die Frage der Ansässigkeit auf das Vorhandensein von eigenem Personal abzustellen oder reicht --wie hier-- das Vorhandensein von Fremdpersonal aus, das durch den Abschluss von Geschäftsbesorgungsverträgen in die Leistungserbringung des Unternehmers eingebunden ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 41/13
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 5.9.2013 5 K 1768/10 U
Normen: UStG 2005 § 13b Abs 1 Nr 5, UStG 2005 § 13b Abs 4, AO § 12 S 2 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 19.11.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung