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  • 20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 64 · V R 40/13

    Kindergeld, Differenzkindergeld, Polen, Abzweigung

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2013, 15:46 Uhr

    1. Hat der Kläger für seinen minderjährigen Sohn, der in Polen bei der Kindsmutter lebt, Anspruch auf Kindergeld?
    2. Muss die Kindsmutter in Deutschland dieses Kindergeld gemäß § 64 Abs. 2 EStG geltend machen, weil der Sohn bei ihr im Haushalt lebt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 40/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 28.8.2013 12 K 1212/11

    Normen: EStG § 64, EStG § 65, EStG § 74

    Erledigt durch: Urteil vom 23.08.2016, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung