Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.02.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 1 · III R 49/13

    Realteilung, Einnahmeüberschussrechnung, Bestandsvergleich, Sozietät

    Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2013, 15:46 Uhr

    Muss bei Mitunternehmerschaften, die ihren Gewinn durch EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, im Falle der Realteilung auf die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen werden, wenn nach der Realteilung die Gewinnermittlung durch EÜR fortgesetzt wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 49/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 18.4.2012 3 K 89/11 EFG 2012, 1744

    Normen: EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 17.09.2015, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger