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  • 21.09.2015 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 1 Abs 1 Nr 1 · II R 39/13

    Erbschaftsteuer, Steuerbefreiung, Familienwohnheim, Erbauseinandersetzung, Frist

    Letzte Änderung: 21. September 2015, 16:30 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2013, 15:46 Uhr

    Fristsetzung für Steuerbefreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG und § 13c ErbStG bei Erbauseinandersetzungen? (Rechtslage 2010)
    Ist Voraussetzung für die erbschaftsteuerliche Freistellung eines teilweise selbstgenutzten, teilweise vermieteten Familienheims im Falle einer Erbauseinandersetzung, dass diese zeitnah, d.h. innerhalb von sechs Monaten, erfolgt?
    Wie sind die Begriffe "zeitnahe Erbauseinandersetzung" und "unverzügliche Selbstnutzung des Familienwohnheims" zu interpretieren, wenn eine langwierige Erbauseinandersetzung erfolgt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 39/13

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 26.9.2013 3 K 525/12

    Normen: ErbStG § 1 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 13 Abs 1 Nr 4c, ErbStG § 13c Abs 2, ErbStG § 13c Abs 1, ErbStG § 13c Abs 3 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 23.06.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung