26.02.2016 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 21/13
Vorsteuerabzug, Lieferung, Reihengeschäft, Verfügungsmacht, Photovoltaik
Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 28. November 2013, 10:31 Uhr
Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage, deren Einzelteile an einen Betreiber verpachtet wurden:Liegt eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG vor, die den Erwerber der Photovoltaikanlage zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er aufgrund des Pachtvertrags kein Zugriffsrecht und keine Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der unmittelbar an den Pächter gelieferten Anlage erhält, der Pächter für die Wartung, Pflege und Erneuerung zuständig ist und nach Beendigung des Pachtverhältnisses die Anlage an den Pächter oder an einen von diesem zu benennenden Dritten zu einem bereits bestimmten Preis zu verkaufen ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 21/13
Vorinstanz: Finanzgericht München 26.1.2012 14 K 2222/11 EFG 2012, 1702
Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 14 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 09.09.2015, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger