19.06.2015 · Erledigtes Verfahren · AO § 356 Abs 2 S 1 · VI R 65/13
Einspruch, Zulässigkeit, Rechtsbehelfsbelehrung, Rechtsbehelfsfrist, Rechtsbehelfseinlegung, Elektronische Übermittlung
Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 28. November 2013, 10:31 Uhr
Verlängert sich die Einspruchsfrist wegen unvollständiger Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 356 Abs. 2 Satz 1 AO auf ein Jahr, wenn entgegen des Hinweises im Impressum des Finanzamts auf dessen Website, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass auch Einsprüche per E-Mail gesendet werden können, der streitgegenständliche Einkommensteuerbescheid keinen ausdrücklichen Hinweis auf die Möglichkeit des elektronischen Schriftverkehrs enthalten hat?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 65/13
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 16.4.2013 8 K 2388/12
Normen: AO § 356 Abs 2 S 1
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 28.04.2015.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger