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  • 19.06.2015 · Erledigtes Verfahren · AO § 356 Abs 2 S 1 · VI R 65/13

    Einspruch, Zulässigkeit, Rechtsbehelfsbelehrung, Rechtsbehelfsfrist, Rechtsbehelfseinlegung, Elektronische Übermittlung

    Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 28. November 2013, 10:31 Uhr

    Verlängert sich die Einspruchsfrist wegen unvollständiger Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 356 Abs. 2 Satz 1 AO auf ein Jahr, wenn entgegen des Hinweises im Impressum des Finanzamts auf dessen Website, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass auch Einsprüche per E-Mail gesendet werden können, der streitgegenständliche Einkommensteuerbescheid keinen ausdrücklichen Hinweis auf die Möglichkeit des elektronischen Schriftverkehrs enthalten hat?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 65/13

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 16.4.2013 8 K 2388/12

    Normen: AO § 356 Abs 2 S 1

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 28.04.2015.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger