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  • 23.12.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 356 · I R 60/13

    Einspruch, Rechtsbehelfsbelehrung, Elektronische Übermittlung, Zulässigkeit

    Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 28. November 2013, 10:31 Uhr

    Ist ein Einspruch, der nach Ablauf der (einmonatigen) Rechtsbehelfsfrist des § 355 Abs. 1 AO eingelegt wurde, zulässig, weil die erteilte Rechtsbehelfsbelehrung wegen fehlenden Hinweises auf die mögliche Einspruchseinlegung per E-Mail unrichtig ist und deshalb die Jahresfrist des § 356 Abs. 2 AO gilt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 60/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 25.6.2013 1 K 1195/12

    Normen: AO § 356, AO § 357 Abs 1, AO § 87a

    Erledigt durch: Urteil vom 20.08.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger