23.12.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 356 · I R 60/13
Einspruch, Rechtsbehelfsbelehrung, Elektronische Übermittlung, Zulässigkeit
Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 28. November 2013, 10:31 Uhr
Ist ein Einspruch, der nach Ablauf der (einmonatigen) Rechtsbehelfsfrist des § 355 Abs. 1 AO eingelegt wurde, zulässig, weil die erteilte Rechtsbehelfsbelehrung wegen fehlenden Hinweises auf die mögliche Einspruchseinlegung per E-Mail unrichtig ist und deshalb die Jahresfrist des § 356 Abs. 2 AO gilt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 60/13
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 25.6.2013 1 K 1195/12
Normen: AO § 356, AO § 357 Abs 1, AO § 87a
Erledigt durch: Urteil vom 20.08.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger