22.09.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 · VI R 42/13
Außergewöhnliche Belastung, Behinderung, Grundstückserwerb, Zwangsläufigkeit
Letzte Änderung: 22. September 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2013, 16:26 Uhr
Sind die Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows unter Nichtbeachtung des über den individuellen Nutzungsvorteil hinausgehenden Gegenwertes als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen, weil die mit der Behinderung der Klägerin verbundene behindertengerechte Gestaltung des Wohnumfeldes auch die Anschaffung des größeren Grundstücks umfasst und der behinderungsbedingte Mehraufwand so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit steht, dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände in den Hintergrund tritt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 42/13
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 17.1.2013 14 K 399/11 EFG 2013, 783
Normen: EStG § 33
Erledigt durch: Urteil vom 17.07.2014, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung