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  • 25.06.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 2 · VI R 37/13

    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Werbungskosten, Arbeitszimmer, Arbeitsplatz

    Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2013, 16:26 Uhr

    Ist es für die Frage, ob dem Kläger kein "anderer Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG zur Verfügung gestanden hat, unmaßgeblich, ob diesem auf Nachfrage hin ein Arbeitsplatz für alle erforderlichen Tätigkeiten seitens seines Arbeitgebers in dem Dienstgebäude hätte eingerichtet werden können, wenn eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen im Dienstgebäude des Klägers nicht vorhanden war, bzw. setzt § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG ein vergebliches Bemühen gegenüber dem Arbeitgeber um einen Arbeitsplatz voraus?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 37/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 23.4.2013 10 K 822/12 E EFG 2013, 1207

    Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 26.02.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung