25.06.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 2 · VI R 37/13
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Werbungskosten, Arbeitszimmer, Arbeitsplatz
Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2013, 16:26 Uhr
Ist es für die Frage, ob dem Kläger kein "anderer Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG zur Verfügung gestanden hat, unmaßgeblich, ob diesem auf Nachfrage hin ein Arbeitsplatz für alle erforderlichen Tätigkeiten seitens seines Arbeitgebers in dem Dienstgebäude hätte eingerichtet werden können, wenn eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen im Dienstgebäude des Klägers nicht vorhanden war, bzw. setzt § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 EStG ein vergebliches Bemühen gegen über dem Arbeitgeber um einen Arbeitsplatz voraus?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 37/13
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 23.4.2013 10 K 822/12 E EFG 2013, 1207
Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b S 2
Erledigt durch: Urteil vom 26.02.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung