25.06.2014 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8b Abs 2 S 2 · I R 45/13
Veräußerungsgewinn, Veräußerungskosten, Betriebsausgabe
Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2013, 16:26 Uhr
Wirken sich die mit einem nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinn im Zusammenhang stehenden Veräußerungskosten steuerlich nicht aus, da sie auf diesen Gewinn anzurechnen sind und sonach nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden können? Kann die durch die Rechtsprechung im Einkommensteuerrecht entwickelte Definition der Veräußerungskosten (§ 16 Abs. 2 EStG) auf die Anwendung des § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG übertragen werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 45/13
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 16.5.2013 3 K 162/12
Normen: KStG § 8b Abs 2 S 2, KStG § 8b Abs 3 S 1, EStG § 16 Abs 2
Erledigt durch: Urteil vom 12.03.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger