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  • 20.11.2015 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3 Abs 9a S 1 Nr 1 · XI R 6/13

    Unentgeltliche Wertabgabe, Bemessungsgrundlage, Gebäude, Rückwirkung, Vertrauensschutz

    Letzte Änderung: 20. November 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 25. September 2013, 17:17 Uhr

    Berechnung der unentgeltlichen Wertabgabe für die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes ab dem 1. Juli 2004 mit 10 % seiner Herstellungskosten:
    1. Handelt es sich im Hinblick auf die Neuregelung des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.d.F. des EURLUmsG vom 9. Dezember 2004 auf den 1. Juli 2004 um eine echte oder eine unechte Rückwirkung? Wurde das Prinzip der leistungsgerechten Besteuerung vom Gesetzgeber beachtet?
    2. Ist dem Kl. bei einer Interessen- und Güterabwägung Vertrauensschutz zu gewähren, da sein schutzwürdiges Vertrauen auf den bisherigen Rechtszustand überwiegt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 6/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 7.1.2013 1 K 2535/11 EFG 2013, 469

    Normen: UStG § 3 Abs 9a S 1 Nr 1, UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 12.08.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger