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  • 22.04.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 · IX R 18/13

    Veräußerungsgeschäft, Wirtschaftliches Eigentum

    Letzte Änderung: 22. April 2015, 01:00 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2013, 12:38 Uhr

    In welchem Jahr ist der Veräußerungstatbestand erfüllt (1999 = § 23 EStG, wegen § 23 Abs. 2 S 2 EStG - mit der Folge des nur eingeschränkten Verlustausgleichs- oder 2000 §17 EStG)? - Ist der Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages im Rahmen des § 23 Abs. 1 EStG nach den gleichen Kriterien zu beurteilen wie im Zivilrecht? Reicht ein nur vom Käufer unterzeichneter Entwurf über einen Kaufvertrag für die Erfüllung des Tatbestands des § 23 EStG aus?
    Vorliegen der Voraussetzungen des wirtschaftlichen Eigentums?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 18/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 30.1.2013 15 K 29/10 E

    Normen: EStG § 17, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 23 Abs 2 S 2, BGB § 154

    Erledigt durch: Urteil vom 26.11.2014

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger