01.06.2010 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Anh H · C-3/09
Mehrwertsteuer, Erotic Center, Videokabine, Kino
Letzte Änderung: 1. Juni 2010, 10:48 Uhr, Aufgenommen: 14. Mai 2010, 13:15 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Beroep te Gent (Belgien), eingereicht am 8.1.2009, zu der Frage:
Ist eine Kabine, die aus einem verschließbaren Raum besteht, in dem nur eine Person Platz findet und diese auf einem Fernsehschirm gegen Entgelt Filme betrachten kann, wobei sie die Filmprojektion durch Münzeinwurf selbst in Gang setzt, aus verschiedenen Filmen wählen kann und während der Zeit, für die sie das Entgelt entrichtet, die Wahl des projizierten Films fortwährend ändern kann, als "Kino" im Sinne von Anhang H Kategorie 7 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 (nunmehr Anlage III Nr. 7 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006) anzusehen?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-3/09
Vorinstanz: Hof van Beroep te Gent (Belgien)
Normen: EWGRL 388/77 Anh H, EGRL 112/2006 Anl 3 Nr 7, EGRL 112/2006 Art 98
Erledigt durch: Urteil vom 18.03.2010
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen