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  • 23.12.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 228 · III R 25/13

    Verjährung, Kindergeld, Antrag, Ablaufhemmung

    Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2013, 12:38 Uhr

    Tritt die Ablaufhemmung auch ein, wenn der Kindergeldantrag kurz vor Ablauf der Zahlungsverjährungsfrist am 29. Dezember bei einer Außenstelle einer Agentur für Arbeit einging und nicht bei der zuständigen Familienkasse? War es für die unzuständige Behörde zumutbar und geboten, den Antrag schnellstmöglich an die zuständige Behörde weiterzuleiten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 25/13

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 21.11.2012 12 K 1566/11

    Normen: AO § 228, AO § 170 Abs 1, EStG § 31 S 3, EStG § 67 S 1, AO § 171 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 25.09.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger