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  • 22.09.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 28/13

    Arbeitslohn, Seminar, Gesundheitskontrolle, Leistungsfähigkeit, Eigenbetriebliches Interesse, Steuerfreiheit, Anrufungsauskunft

    Letzte Änderung: 22. September 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2013, 15:19 Uhr

    Stellt die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber für die (freiwillige) Teilnahme der Arbeitnehmer an einer sog. Sensibilisierungswoche mit Unterbringung in einem Hotel, in der den Arbeitnehmern im Rahmen eines ganzheitlichen Personalentwicklungsprogramms zur Sicherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers grundlegende Erkenntnisse für einen gesunden Lebensstil vermittelt werden sollen, Arbeitslohn dar, der i.H.v. 500 € gemäß § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 28/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 18.4.2013 16 K 922/12 L

    Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 3 Nr 34, SGB 5 § 20, EStG § 42e

    Erledigt durch: Urteil vom 07.05.2014, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger

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