21.11.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 · VI R 18/13
Gesellschafter-Geschäftsführer, Übertragung, Pensionsverpflichtung, Arbeitslohn, Zufluss, Steuerfreiheit
Letzte Änderung: 21. November 2016, 14:00 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2013, 15:19 Uhr
Führt die Übertragung des bei einer GmbH zugunsten ihres beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers entstandenen Versorgungskapitals auf eine von ihm ebenfalls beherrschte GmbH zu einem Zufluss von Arbeitslohn, wenn die Übertragung aufgrund einer Abrede zwischen der das Versorgungskapital übertragenden GmbH und dem Gesellschafter-Geschäftsführer erfolgt? - Falls ja, ist der zugeflossene Arbeitslohn nach § 3 Nr. 55 EStG steuerfrei?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 18/13
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 24.10.2012 7 K 609/12 E
Normen: EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 11, EStG § 3 Nr 55
Erledigt durch: Urteil vom 18.08.2016, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger