21.07.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 11/13
Miete, Zweitwohnung, Auswärtstätigkeit, Doppelte Haushaltsführung, Lebensmittelpunkt, Regelmäßige Arbeitsstätte, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Steuerfreiheit, Unbeschränkte Steuerpflicht
Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr
Sind Mietaufwendungen für eine Wohnung im Ausland als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige aufgrund einer zeitlich befristeten Auswärtstätigkeit bei einer ausländischen Tochtergesellschaft des Arbeitgebers zusammen mit seiner Familie im Ausland einen Zweitwohnsitz begründet? - Ist die betriebliche Einrichtung der ausländischen Tochtergesellschaft eine regelmäßige Arbeitsstätte?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 11/13
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 14.1.2013 11 K 3180/11 E EFG 2013, 429
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 3 Nr 64, EStG § 1, AO § 8
Erledigt durch: Urteil vom 10.04.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger