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  • 21.01.2015 · Erledigtes Verfahren · UStG § 10 Abs 4 Nr 2 · V R 21/13

    Unentgeltliche Wertabgabe, Private Wohnzwecke, Privatanteil, Bemessungsgrundlage

    Letzte Änderung: 21. Januar 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr

    1. Bemessung der unentgeltlichen Wertabgabe einer privat genutzten Wohnung in einem dem Unternehmen zugeordneten Gebäude ab 1.7.2004
    2. Entspricht die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG i.d.F. des EURLUmsG vom 9.12.2004 in Höhe von 10 v.H. der anteiligen vorsteuerbelasteten Herstellungskosten dem Unionsrecht?
    3. Verstößt die Neuregelung des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG i. d. F. des EURLUmsG mit Wirkung vom 1.7.2004 gegen Verfassungsrecht? Liegt ein Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG folgende Rückwirkungsverbot vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 21/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 19.3.2013 3 K 2285/10

    Normen: UStG § 10 Abs 4 Nr 2, GG Art 20 Abs 3

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger