23.03.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 · I R 27/13
Doppelbesteuerung, Nichtselbständige Arbeit, Dienstreise, Ausland, Ort
Letzte Änderung: 23. März 2015, 10:00 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr
1. Ort der ausgeübten Tätigkeit nach dem DBA-Österreich: Wird die für einen inländischen Verlag als Auslandskorrespondentin tätige unbeschränkt steuerpflichtige Klägerin nach Art. 15 Abs. 1 DBA-Österreich auch insoweit in Österreich tätig --und fällt Österreich damit das Besteuerungsrecht zu--, wie sie von ihrem Redaktionsbüro in Österreich aus Dienstreisen in angrenzende Drittländer unternimmt? 2. Sind Unterschiedsbeträge zwischen dem vom Arbeitgeber bescheinigten Arbeitslohn und dem in Österreich im Rahmen der Steuerfestsetzung berücksichtigten Arbeitslohn gemäß § 50d Abs. 8 EStG in die im Inland vorgenommene Veranlagung einzubeziehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 27/13
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 19.2.2013 10 K 2438/11 E EFG 2013, 1010
Normen: EStG § 19, DBA AUT Art 15, EStG § 50d Abs 8, EStG § 32b
Erledigt durch: Urteil vom 25.11.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung