21.01.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 89 Abs 2 · I R 22/13
Verbindliche Auskunft, Verpflichtungsklage, Ermessen, Verwaltungsanweisung
Letzte Änderung: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2013, 15:19 Uhr
Prüfungskompetenz des Finanzgerichts: Kann im Verfahren wegen einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft mit einem bestimmten Inhalt die in einem BMF-Schreiben geäußerte und für die Beantwortung der verbindlichen Auskunft zugrunde gelegte Gesetzesauslegung materiell-rechtlich durch das Finanzgericht geprüft und verworfen werden, wenn Anhaltspunkte für deren fehlende Schlüssigkeit oder evidente Rechtsfehlerhaftigkeit bestehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 22/13
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 4.3.2013 3 K 132/10
Normen: AO § 89 Abs 2, FGO § 102
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: VIII R 72/13
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger