25.06.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · IX R 22/13
Werbungskosten, Maklerkosten, Geldbeschaffungskosten, Verwendung, Veräußerungserlös, Tilgung, Darlehen
Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr
Anteilige Maklerkosten aus einer Objektveräußerung als sofort abzugsfähige Geldbeschaffungskosten im Rahmen der Finanzierung (Darlehenstilgung) von zwei verbliebenen Objekten, da die Verwendung des Veräußerungserlöses von vornherein der Absicht entsprach, die Darlehenstilgung vorzunehmen, und dies auch im Kaufvertrag in endgültiger Weise festgelegt wurde?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 22/13
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 22.5.2013 10 K 3103/10 E
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 21
Erledigt durch: Urteil vom 11.02.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung