07.05.2012 · Erledigtes Verfahren · EG Art 10 · C-94/10
Erstattungsforderung, richtlinienwidrige Verbrauchsteuer
Letzte Änderung: 7. Mai 2012, 11:56 Uhr, Aufgenommen: 30. April 2010, 13:08 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark), eingereicht am 17.02.2010, zu folgenden Fragen:
1. Hindert das Gemeinschaftsrecht einen Mitgliedstaat daran, eine Erstattungsforderung zurückzuweisen, die von einem Unternehmen erhoben wird, auf das eine richtlinienwidrige Verbrauchsteuer abgewälzt worden ist, wenn die Zurückweisung - unter Umständen wie im Ausgangsverfahren - mit der Begründung erfolgt, dass nicht dieses Unternehmen die Steuer an den Staat entrichtet hat?
2. Hindert das Gemeinschaftsrecht einen Mitgliedstaat daran, eine Erstattungsforderung zurückzuweisen, die von einem Unternehmen erhoben wird, auf das eine richtlinienwidrige Verbrauchsteuer abgewälzt worden ist, wenn die Zurückweisung - unter Umständen wie im Ausgangsverfahren - mit der vom Mitgliedstaat hier angeführten Begründung erfolgt (nämlich dass das Unternehmen nicht der unmittelbar Geschädigte sei und dass zwischen einem möglichen Schaden und dem haftungsbegründenden Verhalten kein unmittelbarer Kausalzusammenhang bestehe)?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-94/10
Vorinstanz: Vestre Landsret (Dänemark)
Normen: EG Art 10
Erledigt durch: Urteil vom 20.10.2011
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen