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  • 23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · EGV 318/2006 · VII R 45/12

    Zusatzzoll, Zucker

    Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr

    Ablehnung der Freigabe der Sicherheit für Zusatzzoll Zucker.
    Muss der Importeur nach Art. 38 Abs. 4 VO Nr. 951/2006 Nachweise über den Weiterverkauf erbringen, um ggf. den angegebenen cif-Einfuhrpreis zu bestätigen?
    Bezieht sich der Begriff "Veräußerungsbedingungen" auf die Veräußerung an den Importeur oder die Veräußerung durch den Importeur?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 45/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 23.11.2012 4 K 91/11

    Normen: EGV 318/2006, EGV 951/2006 Art 38

    Erledigt durch: Urteil vom 24.09.2014, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung